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Am 9. November 2016 findet bereits zum siebten Mal das Deutsch-Niederländische Wirtschaftsforum in Mönchengladbach statt. Auch dieses Jahr nehmen die Vertreterinnen des German Desks der Kanzlei Boels Zanders Advocaten wieder an dieser tollen Veranstaltung Teil. Wir laden Sie auch dieses Jahr wieder gerne dazu ein, uns einen Besuch an  unserem Messestand abzustatten. Wir beantworten Ihnen dabei gerne all Ihre Fragen bezüglich juristischer, sprachlicher und kultureller Barrieren in den Niederlanden.

Gerne geben wir Ihnen bereits vorab zehn Tipps um unangenehme Überraschungen in den Niederlanden weitestgehend zu vermeiden:

Tipp 1: Kulturelle Vertiefung: die Niederländer sprechen gerne Deutsch oder Englisch mit Ihnen. Jedoch ist es wichtig, dass auch Sie einen Schritt auf die Niederländer zugehen und sich in die niederländische Kultur und die üblichen Handelsweisen vertiefen. Die Niederländer sind z.B. weniger formell und kein Freund hierarchischer Umgangsformen.

Tipp 2: Rechtswahl: bitte überlegen Sie sich auf welches Recht Sie sich in Ihren AGB’s festlegen möchten. Das deutsche Recht ist nicht unter allen Umständen vorteilhafter als z.B. das niederländische Recht.

Tipp 3: Streitbeilegung: die Streitbeilegung kann zeitraubend und kostspielig sein. Es ist daher anzuraten die zuständige Gerichtsbarkeit anhand einer Kosten-Nutzenanalyse in ihren AGB’s fest zu legen.

Tipp 4: Allgemeine Geschäftsbedingungen: für die wirksame Einbeziehung der AGB’s in Rechtsverhältnis, empfehlen wir Ihnen die AGB’s vor oder bei Vertragsschluss an die Gegenpartei auszuhändigen. Dies hilft dabei, unerwartete Probleme zu vermeiden.

Tipp 5: Vertretung: wird es Zeit für einen nächsten Schritt? Die niederländischen Vorschriften bezüglich des Vertriebsrechts und Handelsvertreterrecht weichen von den deutschen Bestimmungen ab. Es ist daher zu empfehlen, hier eine Kosten-Nutzenabwägung zu machen, bei der Sie Rechnung tragen mit Ihrem Unternehmen und der Art der Dienstleistung.

Tipp 6: Niederlassung im Ausland: sowohl aus kulturellen als auch juristischen Gründen kann es vorteilhaft sein, eine niederländische Schwester- oder Tochtergesellschaft zu gründen. Es ist anzuraten, sich hier über die verschiedenen Möglichkeiten für Sie und Ihr Unternehmen informieren zu lassen, wie z.B. über die Gründung einer BV oder NV in den Niederlanden.

Tipp 7: Personal und Arbeit: haben Sie inzwischen bereits eine Niederlassung in den Niederlanden und möchten Sie Mitarbeiter einstellen? Dann sind Ausführungen bezüglich des niederländischen Arbeitsrechts unabdinglich für Sie.

Tipp 8: Haftung: die niederländischen Vorschriften bezüglich der Produktanforderungen oder der (Hersteller)Haftung können von den deutschen Bestimmungen abweichen. Wir informieren Sie diesbezüglich gerne um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Tipp 9: Immobilien: nicht selten birgt das Erwerben einer Immobilie im Ausland unangenehme Überraschungen. Wir beraten Sie gerne.

Tipp 10: Unvermögende gegnerische Partei: Passen Sie, wenn möglich, Ihre Schuldner- und Kundendiensteinrichtung an das niederländische System an. Dies trägt nämlich zu einem einfacheren Verarbeitungsprozess bei.

Gerne sehen wir uns am 9. November 2016 in Mönchengladbach!