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Insolvenz
Das Gericht Limburg, Standort Roermond hat die Componenta B.V. (“Componenta”) am 2. September 2016 auf ihren eigenen Antrag für insolvent erklärt.

Das Gericht hat Herrn P. M. C. (Peter) Brouns von Boels Zanders Advocaten zum Insolvenzverwalter bestellt.

1. Was ist eine ‘Insolvenz?
Eine ‘Insolvenz’ ist ein juristisches Verfahren, das vom Gericht eröffnet werden kann, wenn ein Unternehmen seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann. Das Gericht kann die Insolvenz auf Antrag von zwei oder mehr Gläubigern oder auf Antrag des Schuldners selbst erklären. Componenta hat ihre eigene Insolvenz beantragt. Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter, der unter anderem als Aufgabe hat, das ganze Vermögen des in Insolvenz befindlichen Unternehmens zu Geld zu machen (d.h. zu verkaufen) und den Ertrag unter die Gläubiger zu verteilen. Auch wird der Insolvenzverwalter die Ursachen der Insolvenz und das Handeln der Geschäftsführung in der Zeit vor der Insolvenz untersuchen. Während der Insolvenz wird das Unternehmen vom Insolvenzverwalter geleitet und nicht länger von der Geschäftsführung.

2. Werde ich während der Insolvenz entlassen?
Der Insolvenzverwalter kann Ihren Arbeitsvertrag kündigen. Der Insolvenzverwalter soll dazu eine Ermächtigung beim Ermittlungsrichter beantragen. Im Prinzip wird relativ kurz nach der Insolvenz zur Kündigung übergegangen werden, es sei denn, dass es notwendig ist, dass das Arbeitsverhältnis länger dauert. Die Kündigungsfrist im Falle einer Insolvenz ist maximal 6 Wochen.

3. Wird mein Gehalt noch gezahlt?
Ihr Gehalt wird unter Beachtung des Folgenden gezahlt. Die Ausführungsbehörde Arbeitnehmerversicherungen (‘UWV’) kennt ein Lohnsicherungssystem, das bezweckt, die Folgen der Insolvenz für den Arbeitnehmer zu begrenzen. Componenta bleibt während der Kündigungsfrist Ihr Arbeitgeber. Die Ausführungsbehörde Arbeitnehmerversicherungen übernimmt bestimmte Zahlungen von Ihrem Arbeitgeber, nämlich:

  • den Lohn über maximal 13 Wochen vor dem Datum der Kündigung Ihres Arbeitsvertrags durch den Insolvenzverwalter;
  • den Lohn über die Kündigungsfrist (inkl. Unkostenerstattungen und Rentenbeiträge);
  • die nicht gezahlten Rentenbeiträge über maximal ein Jahr;
  • Urlaubstage über maximal einen Jahressaldo (das heiβt: maximal die jährliche Zahl der Urlaubstage aufgrund Ihres Arbeitsvertrags);
  • das Urlaubsgeld über maximal ein Jahr vorher;
  • die gearbeiteten Überstunden während der 13 Wochen vor dem Datum der Kündigung Ihres Arbeitsvertrags durch den Insolvenzverwalter.

Eine Randbemerkung zum Vorigen ist, dass die Ausführungsbehörde Arbeitnehmerversicherungen pro Monat maximal anderthalbmal das maximale sozialversicherungsrelevante Entgelt übernimmt. Das maximale sozialversicherungsrelevante Entgelt beträgt EUR 4.397,20 brutto im Jahr 2016 und wird jährlich indexiert. Einen eventuellen Restbetrag an Lohnforderung für den Teil Ihres Lohnes, der nicht von der Ausführungsbehörde Arbeitnehmerversicherungen übernommen wird, können Sie beim Insolvenzverwalter anmelden (siehe Ziffer 5 nachstehend). Im Prinzip liegt dies nur vor, wenn Sie monatlich mehr als EUR 6.595,80 brutto verdienen, d.h. anderthalbmal das maximale sozialversicherungsrelevante Entgelt (im Jahr 2016).

Auf der Endabrechnung der Ausführungsbehörde Arbeitnehmerversicherungen ist auch angegeben, welche Lohnverpflichtungen nicht unter das Lohnsicherungssystem fallen. Die Endabrechnung der Ausführungsbehörde Arbeitnehmerversicherungen wird vom Insolvenzverwalter im Prinzip als Beweis zur Begründung Ihrer Restforderung anerkannt.

4. Wann erhalten Sie die Zahlung?
Es werden erwartungsgemäβ kurzfristig Aufnahmegespräche mit der Ausführungsbehörde Arbeitnehmerversicherungen stattfinden. Sie werden darüber noch informiert. Während des Aufnahmegesprächs mit der Ausführungsbehörde Arbeitnehmerversicherungen oder im Anschluss daran füllen Sie ein Formular aus. Nach dem Ausfüllen des Formulars dauert es ungefähr vier Wochen, bis die Zahlung erfolgt, aber es kann wegen Überbeschäftigung oder aus anderen Gründen auch länger dauern. Der Insolvenzverwalter hat hierauf keinen Einfluss. Melden Sie eventuell auch Ihrem Hypothekengläubiger/Vermieter, wenn die Verzögerung bei der Auszahlung des Lohnes Probleme mit sich bringt. Für diesbezügliche Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit der Ausführungsbehörde Arbeitnehmerversicherungen auf.

Es ist wichtig, dass Sie über einen gültigen Personalausweis verfügen, weil dem Formular für die Ausführungsbehörde Arbeitnehmerversicherungen eine Kopie desselben beizulegen ist. Wenn Sie nicht über einen gültigen Personalausweis verfügen, ist es vernünftig, bei Ihrer Gemeinde einen zu beantragen.

5. Ändert sich etwas an meinem Urlaub / meinen Urlaubstagen?
Nein, wenn Sie schon Urlaub beantragt und genehmigt bekommen haben, können Sie im Prinzip einfach in Urlaub fahren, es sei denn, dass dies nach dem Urteil des Insolvenzverwalters zu unüberwindlichen Problemen innerhalb von Componenta führt. Alsdann wird der Insolvenzverwalter selbstverständlich mit Ihnen Rücksprache nehmen. Es empfiehlt sich, dass Sie dafür sorgen, dass Sie während Ihres Urlaubs per E-Mail und Telefon erreichbar sind. Sorgen Sie deshalb dafür, dass die Personalabteilung über Ihre derzeitige E-Mail-Adresse und Telefonnummer verfügt.

6. Was passiert mit Ihrem Leaseauto oder anderen Sachen von Componenta, wenn Sie darüber verfügen?
Der Leaseauto und andere Sachen haben Sie auf ersten Antrag bei Ihrem Arbeitgeber / dem Insolvenzverwalter abzugeben. Sie erhalten darüber noch eine Nachricht. Die Tankkarte wird meistens automatisch gesperrt (also rechnen Sie beim Tanken damit).

7. Was passiert mit dem firmeneigenen Handy?
Das Abonnement wird vom Anbieter meistens ziemlich schnell gesperrt. Das firmeneigene Handy haben Sie beim Insolvenzverwalter abzugeben. Ihnen wird empfohlen, so schnell wie möglich ein Back-up beispielsweise der Privatfotos zu machen, die Sie mit dem firmeneigenen Handy gemacht haben.

8. Sie wohnen im Ausland – was sollen Sie tun?
Wenn Sie in den Niederlanden gearbeitet haben, gilt das Lohnsicherungssystem auch für Sie. Für das Arbeitslosengeld nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses sind Sie jedoch auf den Staat angewiesen, in dem Sie wohnen.