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Sozialversicherungsrecht

Das Sozialversicherungsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, an dem Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nicht vorbeikommen. Es regelt, dass Menschen, die vorübergehend oder dauerhaft nicht arbeiten können, trotzdem ein Einkommen haben. Das Sozialversicherungsrecht ist somit eine Art Auffangnetz, das für Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin eine Reihe von Risiken birgt.

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich aus dem Sozialversicherungsrecht erhebliche Auswirkungen ergeben, zum Beispiel bei Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder Entlassungen. Während eines Arbeitsverhältnisses und vor allem nach dessen Ende sind Ihre Rechte und Pflichten rechtlich genau geregelt. Unser Fachteam hilft Ihnen dabei, (finanzielle) Risiken rechtzeitig zu erkennen. Wir beraten Sie bei krankheitsbedingtem Arbeitsausfall und unterstützen Sie bei Kontakten mit dem Arbeitsschutzdienst und der UWV als der für die Durchführung der Arbeitnehmerversicherung in den Niederlanden zuständigen Behörde. Sie haben im Wirrwarr der komplexen Vorschriften den Durchblick verloren? Wir helfen Ihnen weiter.

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‘EINE ARBEITSBEZIEHUNG IST DURCH DYNAMIK UND UNTERSCHIEDLICHE INTERESSEN GEKENNZEICHNET. ALS ANWÄLTIN FÜR ARBEITS- UND SOZIALVERSICHERUNGSRECHT HABE ICH EIN AUGE FÜR DIESE BESONDERE BEZIEHUNG.'
● Anouk Cordang, Juristin

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