Auf der Grundlage von Zahlen des niederländischen Statistikamts CBS berichtete die niederländische Tageszeitung Het Financieele Dagblad kürzlich, dass die Zahl der für insolvent erklärten Unternehmen weiter sinke. Während im Juli 205 Unternehmen für insolvent erklärt wurden, fiel die Zahl der Insolvenzen im August auf 173. Damit erreichte die Zahl der Insolvenzen im August den niedrigsten Stand seit 21 Jahren.
Einer der Hauptgründe für die geringe Anzahl an Insolvenzen sind die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen der Coronakrise. Im Rahmen dieser Maßnahmen werden u. a. Steuerstundungen gewährt. Mit Steuerstundungen hat sich auch die Rechtsprechung befasst. In diesem Blogbeitrag geht es um das Urteil der Rechtbank (vgl. Landgericht) Den Haag vom 4. August 2020.
Sind Forderungen des niederländischen Finanzamts Stützforderungen?
Wie Sie vielleicht wissen, ist nach niederländischem Recht Voraussetzung für eine Insolvenz, dass sich summarisch in Anbetracht der Tatsachen und Umstände ergibt, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist.
In der oben zitierten Rechtssache beantragte einer der Gläubiger eines Unternehmens die Insolvenz. Als Stützforderung legte der Gläubiger eine Forderung des niederländischen Finanzamts vor. Diesbezüglich legte er eine Erklärung des Finanzamts vor. Aus dieser Erklärung ging jedoch hervor, dass die Forderung des Finanzamts nicht als Stützforderung dienen kann. Es läge kein einforderbarer Steuerbescheid vor, da aufgrund der Corona-bedingten Steuerstundung ein Zahlungsaufschub gewährt worden sei.
Das Unternehmen erkannte an, dass es dem Gläubiger Geld schuldet, wies aber darauf hin, dass es nicht über die erforderlichen Mittel verfüge, um die Forderung in einem Mal zu begleichen. Darüber hinaus bestritt das Unternehmen das Vorliegen einer Stützforderung.
Das Gericht ging der Frage nach, ob das Unternehmen zahlungsunfähig ist, und erwog im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung, dass für einen Insolvenzantrag nach niederländischem Recht erforderlich ist, dass (i) der Schuldner seine Schuld bei mehr als einem Gläubiger nicht bedient (sog. Pluralitätsanforderung) und (ii) der Schuldner zahlungsunfähig ist.
Nach Ansicht des Gerichts ist die Pluralitätsanforderung in diesem Fall nicht erfüllt, da die Forderung des Finanzamts nicht einforderbar ist und die Höhe der Forderung des Finanzamts nicht bekannt ist. Das Gericht lehnte den Antrag des Gläubigers daher ab.
Kritische Anmerkung
Um die Pluralität der Gläubiger nachweisen zu können, braucht der Gläubiger nur über eine einzige Stützforderung zu verfügen. Das Vorliegen dieser Stützforderung ist während des Insolvenzverfahrens summarisch nachzuweisen. Dies gelingt z. B. durch die Vorlage eines Dokuments, aus dem der Name des Gläubigers und der Forderungsbetrag hervorgehen. Der niederländische Oberste Gerichtshof (Hoge Raad) hat zu Stützforderungen des Finanzamts schon zahlreiche Urteile gefällt. Das Fazit aus diesen Urteilen ist, dass Forderungen des Finanzamts als Stützforderungen bei einem Insolvenzantrag dienen können, auch wenn das Finanzamt keine Vollstreckungsmaßnahmen ergreift.
Trotz der Tatsache, dass das Finanzamt in dieser Sache die Höhe ihrer Forderung nicht bekannt gegeben hat, ist die Forderung des Finanzamts meiner Ansicht nach doch als Stützforderung zu betrachten. Auf dieser Grundlage hätte das Gericht die Insolvenz auch erklären müssen. Schließlich hat das Finanzamt in seiner (schriftlichen) Erklärung angegeben, dass eine Forderung vorliegt, die einforderbar ist. Es verzichte lediglich auf Einforderung, weil es einen Zahlungsaufschub gewährt habe. In anderen Worten: Das Finanzamt ergreift keine Vollstreckungsmaßnahmen.
Die Abweisung des Insolvenzantrags seitens des Gerichts aufgrund der Tatsache, dass die Forderung des Finanzamts nicht einforderbar sei, ist nicht mit der geltenden Rechtsprechung und der Faktenlage in dieser Sache vereinbar. Ich bin gespannt, wie die Rechtsprechung dies weiterverfolgt. Dieses Urteil bedeutet meiner Ansicht nach auf jeden Fall nicht, dass ohne Weiteres davon ausgegangen werden darf, dass Steuerschulden keine entscheidende Rolle mehr bei der Beantragung einer Insolvenz spielen werden.
Weitere Informationen
Erwägen Sie selbst, die Insolvenz eines Schuldners mit Hilfe einer Stützforderung des Finanzamts zu beantragen? Oder haben Sie Fragen zu diesem Beitrag? Dann wenden Sie sich an Mike Smeets oder an die anderen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus dem Team Insolvenz und Sanierung.
November 2020