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Familien- und Erbrecht

Fachgebiet Familienrecht

Das Familienrecht ist ein komplexes und dynamisches Rechtsgebiet. Es umfasst das ganze Leben von der Geburt bis zum Tod, u. a. Abstammung, elterliches Sorgerecht, eheliche und nicht eheliche Beziehungen, Scheidung und rechtliche Betreuung. Wir sind u. a. auf komplexe Scheidungen, Unterhaltsfragen und das Ehegüterrecht spezialisiert. Diese Themen können erhebliche Auswirkungen auf die internen Beziehungen zwischen Partnern, aber auch auf Unternehmen oder auf die rechtliche Stellung gegenüber Dritten (z. B. Gläubigern) haben. Auch diesbezüglich beraten wir regelmäßig. Zudem erhalten Sie bei uns kompetente fachliche Unterstützung bei grenzüberschreitenden Familiensachen und Rentenangelegenheiten.

Fachgebiet Erbrecht

Nach einem Todesfall gibt es viel zu regeln. Viele Entscheidungen müssen in einer schwierigen Zeit getroffen werden. Wir sind auf Erbrecht im weitesten Sinne spezialisiert und wissen, wie emotional dieses Thema ist. Wir unterstützen u. a. Erben, Pflichtteilsberechtigte und enterbte Kinder, regelmäßig aber auch Testamentsvollstrecker und/oder Liquidatoren bei ihren Aufgaben. Auch werden wir manchmal selbst gerichtlich zum Testamentsvollstrecker oder Liquidator bestellt.

Ferner vertreten unsere Anwältinnen und Anwälte in Erbsachen die Interessen anderer beteiligter Parteien, etwa von Gläubigern und Geschäftspartnern des Erblassers. Bei Bedarf ziehen wir weitere interne oder externe Expertise hinzu. Darüber hinaus sind wir auf grenzüberschreitende Erbsachen spezialisiert.

Wir sind für Sie bereit.