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Verfahren und Haftung

Das Haftungsrecht kommt immer dann zum Tragen, wenn Schaden entstanden ist, für den Sie eine andere Person in Anspruch nehmen möchten. Wer ist für den Schaden verantwortlich? Und wer muss Schadenersatz leisten? Diese und weitere Fragen fallen unter das Haftungsrecht, das sich u. a. mit der Vertrags-, der Berufs-, der Geschäftsführer-, der Arbeitgeber- und der Produkthaftung befasst.

Unsere Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verfahren und Haftung beraten und unterstützen Sie bei allen Aspekten des Haftungsrechts, auch in Gerichtsverfahren. Das Team verfügt über umfassende Erfahrung in der juristischen Betreuung von Unternehmen, Behörden und Privatpersonen. Sie möchten eine andere Person haftbar machen? Oder sind Sie die Person, die haftbar gemacht wird? In beiden Fällen vertreten unsere Anwältinnen und Anwälte Ihre Interessen.

Wir sind bereit für Sie.

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