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Wettbewerbsrecht und staatliche Förderung

Wenn eine Behörde einen Auftrag ausschreibt, muss dies nach den Grundsätzen der Transparenz, der Chancengleichheit und der Marktkonformität geschehen. Sind diese Grundsätze nicht erfüllt, handelt es sich um staatliche Förderung, die jedoch nur unter strengen Auflagen zulässig ist. Die niederländische Verbraucher- und Marktbehörde (Autoriteit Consument en Markt, ACM) wacht über mögliche Wettbewerbsverzerrungen.

Unser Team Wettbewerbsrecht und staatliche Förderung verfügt über umfassendes Fachwissen im Bereich Ausschreibungen, Wettbewerb und staatliche Förderung. Wir beraten Behörden und Unternehmen bezüglich der Vergabe und Annahme öffentlicher Aufträge. Wird rechtzeitig juristische Unterstützung in Anspruch genommen, lassen sich finanzielle Schwierigkeiten und/oder Imageschäden vermeiden.

Wir sind bereit für Sie.