Voraussetzung dafür, dass ein Schuldner für insolvent erklärt wird, ist nach niederländischem Recht, dass er seine Schuld bei mehr als einem Gläubiger nicht bedient (sog. Pluralitätsanforderung) und Feststellung des Zustands, dass Zahlungen eingestellt wurden.
Die Pluralitätsanforderung ergibt sich nicht aus dem Gesetz, sondern aus dem Zweck einer Insolvenz. Zweck einer Insolvenz ist, das Vermögen des Schuldners unter allen seinen Gläubigern aufzuteilen. Nach dem Urteil des obersten niederländischen Gerichtshofs (Hoge Raad) ist ein Insolvenzverfahren nicht darauf gerichtet, die Forderungen nur eines einzigen Gläubigers zu bedienen (ECLI:NL:HR:2017:488). Ein Gläubiger, der die Insolvenz seines Schuldners beantragen möchte, muss somit die Existenz von mindestens einer weiteren Forderung (sog. Stützforderung, ndl. steunvordering) glaubhaft machen.
Über die Frage, ob tatsächlich mehr als eine einzige Forderung gegen den Schuldner besteht, entstehen regelmäßig Diskussionen. In einem Urteil des Gerichts (Rechtbank) Overijssel vom 30. Oktober 2019 (ECLI:NL:RBOVE:2019:4626) ging es um die Frage, ob Forderungen von Konzernunternehmen (konzerninterne Forderungen) als Stützforderung dienen können und dadurch die Pluralitätsanforderung erfüllt ist. Konzerninterne Forderungen lassen sich sehr leicht als Stützforderung vorbringen. Solche Forderungen gehen nämlich aus dem Jahresabschluss eines Konzernunternehmens hervor. Weil solche Jahresabschlüsse für die Öffentlichkeit zugänglich sind, ist es für Gläubiger ein Leichtes, an eine Stützforderung zu gelangen.
Konzerninterne Forderungen als Stützforderungen
Die Rechtbank Overijssel urteilte in dem genannten Fall, dass Forderungen von Unternehmen, mit denen der Schuldner in einem Konzern verbunden ist, in der Tat als Stützforderung dienen können. Nach Auffassung des Gerichts ist dies möglich, weil es sich bei einer Forderung gegen ein Konzernunternehmen im Grundsatz um ein „gewöhnliches“ Darlehen handelt. Daher kann eine solche Forderung ihrer Art nach als Stützforderung für einen Insolvenzantrag dienen.
Das Gericht verweist diesbezüglich noch auf das Urteil des Hoge Raad vom 27. Juni 2008 (ECLI:NL:HR:2008:BD1380). Darin hat der Hoge Raad geurteilt, dass Forderungen, die erst bei Liquidation des Schuldners zu begleichen sind, nicht als Stützforderung dienen können. Durch die Nachrangigkeit dieser Forderung entstehe die Zahlungspflicht erst bei Liquidation des Unternehmens. In dem Verfahren vor der Rechtbank Overijssel ging es jedoch nicht um eine solche nachrangige Forderung. Mit der Existenz der konzerninternen Forderung war in diesem Fall auch die Pluralitätsanforderung erfüllt.
Was folgt daraus?
Aus dem Urteil der Rechtbank Overijssel folgt, dass konzerninterne Forderungen grundsätzlich als Stützforderung dienen können. Somit kann nicht ohne Weiteres angenommen werden, dass diese Art Forderungen bei einem Insolvenzantrag vor Gericht außer Acht gelassen wird. Anders verhält es sich, wenn es sich um eine nachrangige Forderung handelt.
Verzicht auf Bedienung einer Forderung im Konzernverhältnis
Genau wie nachrangige Forderungen werden auch Forderungen von Holdings gegenüber Tochtergesellschaften (oder andersherum) bei Insolvenzanträgen nicht berücksichtigt, wenn sich nachweisen lässt, dass aus dem Konzernverhältnis hervorgeht, dass auf die Bedienung der Schuld verzichtet wird.
So das Urteil des Gerichtshofs (Gerechtshof) ‘s-Hertogenbosch vom 1. März 2011 (ECLI:NL:GHSHE:2011:BV2217). Der Gerichtshof urteilte, dass aus der Tatsache, dass eine Schuld gegenüber einem verbundenen Unternehmen besteht – und zwar egal, ob diese Forderung nachrangig ist oder nicht –, nicht abgeleitet werden kann, dass die Voraussetzung für die Feststellung des Zustands, in dem Zahlungen eingestellt wurden des betreffenden Unternehmens erfüllt ist. Dies müsse von der Art der Schuld und dem zugrundeliegenden Verhältnis abhängig gemacht werden. Verlangt das Gläubigerunternehmen die Bedienung der Schuld nicht, könne die Zahlungsunfähigkeit daraus nicht abgeleitet werden.
Fazit
Konzerninterne Forderungen können folglich bei Insolvenzanträgen unter Umständen außer Acht gelassen werden. Dies muss dann aber begründet werden. Der Schuldner muss nachweisen, dass die Forderungen nachrangig sind oder dass das bzw. die verbundene(n) Unternehmen aus anderen Gründen auf die Bedienung der Schuld verzichtet bzw. verzichten.
Weitere Informationen
Sie wünschen mehr Informationen zur Zulässigkeit einer Stützforderung oder ganz allgemein zur Beantragung der Insolvenz eines Schuldners? Dann wenden Sie sich gerne an Merel Lentjes. Auch die anderen Rechtsanwälte aus unserem Team Insolvenz und Sanierung sind Ihnen gerne behilflich.
Februar 2020