Geschäfte in Deutschland: Kenntnis der Geschäftsgepflogenheiten und der Kultur
Deutschland ist einer der wichtigsten Handelspartner der Niederlande und viele Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden sind grenzüberschreitend tätig. Trotz dieser engen Verbindung gibt es große Unterschiede in Kultur und Geschäftsgepflogenheiten. Diese Unterschiede – und oftmals auch die sprachlichen Hürden – werden bei grenzüberschreitenden Geschäften oft unterschätzt. Dadurch können Unklarheiten in Verhandlungen und manchmal sogar – ungewollt – Streitigkeiten entstehen. Die Ursache vieler Streitigkeiten ist, dass die Parteien einander nicht verstehen. Bereits geringe Unterschiede können weitreichende Folgen haben. Gute Vorbereitung und Kenntnis der Geschäftsgepflogenheiten sind daher unserer Ansicht nach wesentlich für deutsch-niederländische Handelsbeziehungen. Unser German Practice berät und betreut in Deutschland geschäftstätige Unternehmen in allen juristischen, sprachlichen und kulturellen Angelegenheiten.
Beratung und Prozessführung in den Niederlanden und in Deutschland
Unser German Practice arbeitet nach einem multidisziplinären Full-Service-Ansatz. Wir sorgen dafür, dass wir Ihnen und Ihrem Unternehmen stets mit der richtigen Expertise und Erfahrung zur Seite stehen. Das German Practice bietet Hilfestellung u. a. bei:
- grenzüberschreitenden (Handels-)Verträgen und anderen handelsrechtlichen Angelegenheiten,
- grenzüberschreitenden Haftungsfragen, Personenschäden, Gerichtsverfahren und Inkassoangelegenheiten, dem Europäischen Mahnverfahren sowie grenzüberschreitender (Sicherungs-)Pfändung und Vollstreckung,
- grenzüberschreitenden Finanzierungen, Sicherheiten und Insolvenzen,
- grenzüberschreitenden Ausschreibungen sowie Fragen des Miet- und Immobilienrechts,
- grenzüberschreitenden Fusionen und Übernahmen sowie anderen gesellschaftsrechtlichen Fragen,
- grenzüberschreitenden Fragen des Arbeitsrechts.
Bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten können wir Sie sowohl nach niederländischem als auch nach deutschem Recht beraten und Ihre Interessen bei Bedarf vor niederländischen wie deutschen Gerichten vertreten. Wir sind Ihr zentraler Ansprechpartner, sodass Sie in grenzüberschreitenden Angelegenheiten nicht zwei Anwaltskanzleien in zwei Ländern zu beauftragen brauchen. Eine Sorge weniger für Sie!
In Deutschland zugelassene Rechtsanwältin
Anne-Marie van Dijk ist vor der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf vereidigt. Anne-Marie van Dijk ist zur Rechtsanwaltschaft nach niederländischem Recht zugelassen und wurde nun auch in Deutschland als Rechtsanwältin vereidigt. Anne-Marie van Dijk kann die Mandantinnen und Mandanten von Boels Zanders in grenzüberschreitenden Angelegenheiten sowohl nach niederländischem als auch nach deutschem Recht beraten. Bei Bedarf vertritt sie zudem die Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten vor niederländischen und deutschen Gerichten. Stephan Diel arbeitet als Rechtsanwalt nach niederländischem Recht und hofft, auch bald als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen zu werden. Auch die anderen Anwältinnen und Anwälte des German Practice beherrschen sowohl die deutsche als auch die niederländische Sprache und kennen die kulturellen und rechtlichen Unterschiede zwischen beiden Ländern. Wegen der zentralen Lage der Niederlassungen von Boels Zanders Advocaten in der Euregio Rhein-Maas-Nord sind auch viele unserer Kolleginnen und Kollegen außerhalb des German Practice der deutschen Sprache mächtig.
Allgemeine Informationen über Gerichtsverfahren in den Niederlanden finden Sie hier.