(Kaufmännische) Verträge

Unser Team hilft Ihnen gerne bei der Beurteilung und Erstellung grenzüberschreitender (kaufmännischer) Verträge, falls Sie Geschäfte zwischen den Niederlanden und Deutschland tätigen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantwortung Ihrer Fragen zum niederländischen Recht und zum deutschen Recht über unter anderem folgende kaufmännische Verträge:

  • Kaufverträge
  • Vertriebs-, Handelsvertreter- und Franchiseverträge
  • Allgemeine (Einkaufs- bzw. Liefer-) Bedingungen
  • Kooperationsvereinbarungen
  • Feststellungsverträge
  • Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Lizenzverträge
  • Auftragsverträge
  • Werkverträge
  • Service Level Agreements

Es ist wichtig, sich vorab die Frage zu stellen, nach welchem Rechtssystem man Verträge schließen möchte: dem deutschen oder dem niederländischen Recht. Schließlich können die Rechtsfolgen für Sie unterschiedlich sein. Sie müssen Ihre Wahl in den Vertrag aufnehmen.

Wenn Sie nicht wissen, welches Rechtssystem auf Ihren Vertrag mit Ihrem Vertragspartner Anwendung findet, werden wir dies anhand europäischer und anderer internationaler Regelungen für Sie feststellen.

Wenn Ihr Vertragspartner seine Verpflichtungen aus einem Vertrag nicht erfüllt, können wir Ihre Interessen in einem Gerichtsverfahren vor den deutschen oder niederländischen Gerichten vertreten.