Das deutsche Recht und das niederländische Recht haben die gleiche Grundlage im römischen Recht. Es gibt jedoch wichtige Unterschiede zwischen dem deutschen und dem niederländischen Recht. Das deutsche Recht ist systematischer und detaillierter als das niederländische Recht. Das bekannte Konzept der „Redlichkeit und Billigkeit“, das von niederländischen Gerichten häufig angewandt wird, findet sich im deutschen Recht nicht oft. Erwähnenswert ist auch, dass zum Beispiel:
- Das deutsche Recht ist eher schuldnerfreundlich, während das niederländische Recht eher gläubigerfreundlich ist;
- Bei einem Handelsvertretervertrag ist das deutsche Recht für den Auftraggeber oft attraktiver und das niederländische Recht für den Vertreter;
- Ein Verbraucher nach deutschem Recht besser geschützt ist;
- Arbeitnehmer sind nach niederländischem Recht besser geschützt;
- Das deutsche Datenschutzrecht ist komplexer als das niederländische Datenschutzrecht;
- Der deutsche Insolvenzverwalter hat weitergehende Befugnisse als der niederländische Insolvenzverwalter, um Zahlungen von Gläubigern einzutreiben („Insolvenzanfechtung“);
- Geschäftsführer sind nach deutschem Recht schneller haftbar und strafbar als nach niederländischem Recht;
- Die Verjährungsfristen in Deutschland sind im Prinzip kürzer als in den Niederlanden;
- In Deutschland werden Verträge im Handelsverkehr anders geschlossen als in den Niederlanden: Man ist schneller an einen Vertrag gebunden;
- Untersuchungspflichten und Rügepflichten sind im deutschen Recht sehr kurz und streng und spielen im niederländischen Recht eine weitaus geringere Rolle;
- Das deutsche Handelsvertreterrecht ist komplexer als das niederländische Handelsvertreterrecht;
- Das niederländische und das deutsche Recht kennen unterschiedliche Sicherheitsrechte.
Kurzum, es ist wichtig, über die Unterschiede gut informiert zu sein. Unser Team wird Ihre Fragen gerne beantworten.