Ist die Bank verpflichtet, meinem Unternehmen (weiterhin) ein Konto zur Verfügung zu stellen?
Jede Privatperson hat das Recht auf ein Konto. Dies ist bei geschäftlichen Zahlungskonten anders. Integritätsfragen spielen sowohl bei der Bereitstellung eines Kontos für ein Unternehmen als auch bei der Kündigung eines geschäftlichen Zahlungskontos durch eine Bank eine immer größere Rolle. Auch die Rechtsprechung zu diesem Thema ist stets in Bewegung.
Die Bekämpfung von Geldwäsche und die hohen Bußgelder, die den Banken drohen (einschließlich der strafrechtlichen Verfolgung von Amtsträgern), sind regelmäßig in den Nachrichten. Doch wann ist es (in-)akzeptabel, wenn eine Bank einem Unternehmer kein geschäftliches Zahlungskonto zur Verfügung stellt bzw. weiterhin zur Verfügung stellt?
Bereitstellung eines geschäftlichen Zahlungskontos
Bei der Bereitstellung eines geschäftlichen Zahlungskontos gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit für die Bank: Die Bank kann Ihrem Unternehmen ein geschäftliches Zahlungskonto zur Verfügung stellen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Nur in Ausnahmefällen kann eine Bank aufgrund ihrer gesellschaftlichen Funktion dazu verpflichtet werden. So hat die Bank eine Sorgfaltspflicht gegenüber bestimmten Dritten – denken Sie an das Urteil, in dem die ING Bank dazu verurteilt wurde, den Saunaclub Yin Yang ein neues Zahlungskonto eröffnen zu lassen; auch ist es unmöglich, ein Unternehmen ohne ein Zahlungskonto zu führen. Die Bank bewertet das Integritätsrisiko (Einhaltung des Finanzaufsichtsgesetzes (Wft) und des Gesetzes zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung terroristischer Handlungen (Wwft)) und ist dabei insbesondere von den Angaben des Kunden abhängig. Deshalb kann eine Bank (angemessene und begründete) Fragen stellen, u.a. zur Herkunft des Geldes, das in das Unternehmen fließt, zum Geschäftsmodell und zu den Beteiligten. Um solche Fragen zu beantworten, muss die Bank ihren (potenziellen) Kunden ausreichend Zeit geben, anschließend Risiken identifizieren und die Interessen abwägen. Die Bank muss den Antrag „ex nunc“ – d.h. auf der Grundlage der Situation zum Zeitpunkt der Antragsstellung – beurteilen und abwägen. Die Bereitstellung eines Zahlungskontos für Unternehmen in bestimmten Branchen von vornherein auszuschließen, ist auch nicht ohne Weiteres zulässig.
Natürlich hat der Kunde auch Pflichten: die rechtzeitige und korrekte Beantwortung von (angemessenen und begründeten) Fragen der Bank, aber auch z.B. Bemühungen, eine andere Bank zur Eröffnung eines Zahlungskontos zu finden.
Kündigung eines geschäftlichen Zahlungskontos
Die Kündigung eines geschäftlichen Zahlungskontos hat selbstverständlich große Folgen für ein Unternehmen. Die Bank hat ein vertragliches Kündigungsrecht auf der Grundlage der geltenden Bankbedingungen, aber auch auf der Grundlage der geltenden Finanzgesetzgebung (Einhaltung des Wwft). Das Kündigungsrecht der Bank wird anhand des Grundsatzes der Redlichkeit und Billigkeit geprüft. Eine wirksame Kündigung durch die Bank kann erfolgen, wenn die folgenden konkreten Umstände in Bezug auf die Integrität eintreten: Die Kundenüberprüfung kann durch Zutun des Kunden nicht abgeschlossen werden (keine zufriedenstellende Erklärung für die Herkunft der Gelder, Unklarheiten über das Geschäftsmodell, UBO kann nicht identifiziert werden), die Bank identifiziert inakzeptable Risiken und/oder die Bank ändert ihre Geschäftspolitik. Die Identifizierung inakzeptabler Risiken ist häufig ein Zusammentreffen mehrerer Faktoren. Beispiele sind besorgniserregende Medienberichte, strafrechtliche Verurteilungen von Amtsträgern, Geschäfte mit bestimmten Ländern, Unternehmen in bestimmten Branchen, die größere Risiken mit sich bringen (Coffeeshops, Saunaclubs usw.) und Aktivitäten, die von dem der Bank bereitgestellten Geschäftsplan abweichen. Bei der Änderung der Geschäftspolitik ist an die Entscheidung von Banken mit Systemrelevanz zu denken, die Beziehungen zu bestimmten Arten von Treuhandgesellschaften zu beenden. Bitte beachten Sie, dass auch hier immer eine Interessenabwägung stattfinden muss und dass die Bank bei der Kündigung eine angemessene Kündigungsfrist einhalten muss.
Die vorstehenden Ausführungen zeigen, wie wichtig es ist, Fragen Ihrer Bank, die sich auf Integritätsaspekte beziehen, korrekt und zeitnah zu beantworten, jedoch nur in dem Umfang, in dem sie angemessen sind und auf Anfrage begründet werden können. Werden Sie als Unternehmer mit Fragen Ihrer Bank zu Integritätsaspekten in Ihrem Unternehmen konfrontiert? Unser Team Finanzierung & Sicherheiten berät Sie gerne.
Juli 2021