Im Supermarkt stößt man heute immer häufiger auf das Qualitätssiegel „Bio“. Lesen Sie hierzu auch meinen früheren Beitrag zu den Anforderungen, die Erzeuger erfüllen müssen, damit sie ihre Produkte mit diesem Siegel kennzeichnen dürfen. „Einfach so“ darf man das Qualitätssiegel „Bio“ nämlich nicht auf Produkten verwenden.
In dem Beitrag wird noch auf Verordnung (EG) 834/2007 verwiesen. Diese Verordnung wird zum 1. Januar 2021 durch Verordnung (EU) 2018/848 abgelöst.
Hintergrund für die Aufhebung von Verordnung (EG) 834/2007
Der ökologische/biologische Agrarsektor hat sich in den vergangenen Jahren rasant verändert. Politische Schwerpunkte der Europäischen Kommission in diesem Bereich sind Bestimmungen zu ökologischen/biologischen Erzeugnissen. Die Politik der EU soll es den Erzeugen ermöglichen, mit den richtigen Maßnahmen den Absatz ökologischer/biologischer Erzeugnisse zu fördern, und soll gleichzeitig die Erzeuger vor unlauteren Handelspraktiken schützen.
Der ökologische/biologische Sektor ist ein dynamischer Sektor, in dem sich viel bewegt und der sich schnell verändert und wächst. Vor diesem Hintergrund hat man Verordnung (EG) 834/2007 evaluiert. Dabei wurde festgestellt, dass der Rechtsrahmen der Erzeugung im Hinblick auf die Erwartungen heutiger Verbraucher verbessert werden muss. Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission beschlossen, Verordnung (EG) 834/2007 aufzuheben und durch eine neue Verordnung zu ersetzen.
Verordnung (EU) 2018/848
Am 30. Mai 2018 hat das Europäische Parlament die neue Verordnung gebilligt. Der Verordnungstext wurde am 14. Juni 2018 veröffentlicht. Die Änderung hat Auswirkungen für u. a. ökologische/biologische Erzeuger, Verarbeiter von ökologischen/biologischen Erzeugnissen, Zertifizierungsstellen und die Verbraucher. Wichtigste Änderung in der neuen Verordnung ist die Vereinheitlichung der bestehenden Gesetzgebung zur Erzeugung ökologischer/biologischer Produkte. Zudem tritt mit der neuen Verordnung ein Satz Vorschriften in Kraft, der für den Öko-/Bio-Sektor überall in der EU gelten wird. Auch landwirtschaftliche Erzeuger in Nicht-EU-Ländern müssen diese Vorschriften erfüllen. Für diese Länder wird dasselbe Kontrollsystem angewandt.
Auch der Anwendungsbereich wird durch die neue Verordnung angepasst. Die Verordnung wird auch für Erzeugnisse mit hoher Relevanz für die Landwirtschaft gelten, z. B. für Hefe, die als Nahrungs-/Futtermittel dient, oder für (Baum-)Wolle genauso wie für Meersalz und andere Salze, die in der Erzeugung von Lebensmitteln eingesetzt werden. Eine weitere wichtige Änderung ist, dass mit der Verordnung Futtermittel für Rinder, Schafe und Ziegen zu einem bestimmten Prozentsatz aus der Region stammen müssen.
Derzeit wird auf EU-Ebene noch über die verschiedenen Ausführungsbestimmungen der Verordnung verhandelt. Die endgültigen Vorschriften für Erzeugung und Kontrolle liegen folglich noch nicht vor. Darüber wird voraussichtlich Anfang 2020 entschieden. Dann wird klar sein, was genau sich verändert und wie diese Änderungen ab 2021 umzusetzen sind.
Weiterführende Informationen
Wir verfolgen die Entwicklungen in diesem Sektor sehr genau. Sie wünschen weiterführende Informationen oder haben Fragen? Wir sind Ihnen gerne behilflich. Wenden Sie sich an Merel Lentjes oder unsere Rechtsanwälte aus dem Team Food & Agri.
November 2019