Mit großer Regelmäßigkeit wird in den Medien über besondere Lebensmittel berichtet, wie Mehlwürmer, Heuschrecken und Grillen. Auch die Innovation von Methoden für die Herstellung von Lebensmitteln entwickelt sich zur Zeit mit großer Geschwindigkeit. Eine der neuesten Innovationen auf diesem Gebiet ist die Herstellung von Laborfleisch, auch ‘clean meat’ genannt. Laborfleisch scheint eine nachhaltige und gesunde Alternative für ‘normales’ Fleisch zu sein, und Investoren drängen sich, diese Produkte auf den Markt zu bringen. Dann stellt sich allerdings die Frage, ob dies rechtlich möglich ist und ob wir also in Kürze im Labor gezüchtetes Fleisch im Supermarkt kaufen können?
Laborfleisch ist ein Novel Food
Dies ist nicht das erste Mal, dass auf unserer Seite ein Artikel über die sog. Novel Foods erscheint. Novel Foods sind neu entwickelte Lebensmittel oder Lebensmittel, die mit Hilfe neuer Technologien oder mit exotischen Produkten hergestellt wurden. Es handelt sich um Lebensmittel oder Zutaten, die vor dem 15. Mai 1997 in der Europäischen Union nicht oder kaum gegessen wurden.
Laborfleisch ist ein innovatives Produkt. Hierbei wird Fleisch in einem Labor gezüchtet, indem Stammzellen von noch lebenden Tieren genutzt werden. Der Vorteil der Produktion von Laborfleisch ist, dass keine Tiere geschlachtet werden müssen, um sie essen zu können. Ferner kann hiermit der Bedarf an Nahrung auf nachhaltige Weise gedeckt werden.
Das Entstehen und die Entwicklung von Laborfleisch scheint ein interessanter Markt für Investoren zu sein. Vor allem in Amerika, aber auch in den Niederlanden, ist der Herstellungsprozess von Laborfleisch weit vorangeschritten. Die Technologie ist jetzt so weit, dass Hackfleisch, Hamburger und Würste in einem Labor hergestellt werden können und die Produkte verkaufsbereit sind.
Novel Food-Verordnung
Am 1. Januar 2018 ist die Verordnung (EU) 2015/2283 (Novel Food-Verordnung) in Kraft getreten. Darin ist festgelegt, dass neuartige Lebensmittel genehmigt werden müssen, bevor sie auf dem europäischen Markt verkauft werden dürfen. Das Laborfleisch ist als ein Novel Food einzustufen und fällt unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung. Dies bedeutet, dass das Laborfleisch nicht auf den Markt gebracht werden darf, bevor mit Gewissheit festgestellt wurde, dass es keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit von Verbrauchern hat.
Laborfleisch (noch) nicht erlaubt
Die Nederlandse Voedsel- en Warenautoriteit (NVWA) (niederländisches Lebensmittelaufsichtsamt) hat kürzlich mitgeteilt, dass es ausdrücklich nicht erlaubt ist, Laborfleisch in den Niederlanden auf den Markt zu bringen. Es kann nicht gewährleistet werden, dass es sich um ein sicheres Produkt handelt und dass es für Verbraucher nicht gesundheitsschädlich ist.
Die Sicherheit von Laborfleisch muss erst von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) untersucht werden, und anschließend wird die Europäische Kommission dazu einen Beschluss fassen. Eine solche Untersuchung dauert im Durchschnitt eineinhalb Jahre. Es wird also noch einige Zeit dauern, bis tatsächlich ein Stück Laborfleisch im Supermarkt gekauft werden kann.
Weitere Informationen
Möchten Sie Näheres zu den Vorschriften auf dem Gebiet der Produktion oder des Verkaufs von Novel Foods wissen? Setzen Sie sich dann bitte mit Merel Lentjes oder einem der anderen Anwält(inn)en vom Team Food & Agri in Verbindung. Sie können Ihnen mehr zu den rechtlichen Entwicklungen in diesem Bereich und zu den Entwicklungen in der Lebensmittelindustrie im Allgemeinen sagen.