Insolvenz
Das Gericht Limburg, Standort Roermond hat die Componenta B.V. (“Componenta”) am 2. September 2016 auf eigenen Antrag für insolvent erklärt.
Das Gericht hat Herrn P. M. C. (Peter) Brouns von Boels Zanders Advocaten zum Insolvenzverwalter bestellt.
1. Was bedeutet die Insolvenz für mich als Lieferanten?
Eine ‘Insolvenz’ ist ein juristisches Verfahren, das vom Gericht eröffnet werden kann, wenn ein Unternehmen seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann. Das Gericht bestellt dabei einen Insolvenzverwalter, der unter anderem als Aufgabe hat, das ganze Vermögen des in Insolvenz befindlichen Unternehmens zu Geld zu machen (d.h. zu verkaufen) und den Ertrag unter die Gläubiger zu verteilen.
Wegen der Insolvenz können Sie im Prinzip nicht länger Zahlung von Componenta erzwingen. Wenn Sie für Ihre Forderung Eigentümer von Componenta gepfändet haben, ist die Pfändung von Rechts wegen erloschen. Wenn ein gerichtliches Verfahren gegen Componenta zwecks Erhalt einer Zahlung anhängig ist, dann ist dieses von Rechts wegen eingestellt.
2. Werden meine ausstehenden Forderungen/Rechnungen gezahlt?
Leider können Ihre ausstehenden Forderungen/Rechnungen zurzeit nicht von Componenta beglichen werden. Es ist auch nicht gewiss, ob Ihre ausstehenden Forderungen/ Rechnungen letztendlich (voll) beglichen werden können.
Bei der Begleichung von Forderungen gilt das Prinzip der Gleichheit der Gläubiger: alle Gläubiger werden anteilig bezahlt, es sei denn, dass Vorrang vorliegt.
3. Soll ich meine Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden?
Ja, während der Insolvenz sollen Sie Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden. Verwenden Sie bitte das Portal, das zur Verfügung gestellt wurde. Sie finden das Portal auf der Webseite des Insolvenzverwalters.
4. Ich habe Güter unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Kann ich diese Güter abholen?
Wenn ein rechtsgültiger Eigentumsvorbehalt vorliegt, werden in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter einer oder mehrere Abholtage organisiert, an denen Sie Ihre Eigentümer zurückholen können. Im Rahmen einer ordentlichen Rückgabe wirkt der Insolvenzverwalter nicht daran mit, dass Eigentümer zu anderen Zeitpunkten zurückgeholt werden. Wenn der Insolvenzverwalter Ihre Eigentümer für die Fortsetzung des Unternehmens zu verwenden wünscht, wird er darüber mit Ihnen Absprachen treffen.
In Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter ist es im Prinzip möglich, zu inventarisieren, welche ihnen gehörenden Sachen sich bei Componenta befinden. Der Insolvenzverwalter wird das organisieren. Wenn Sie zu inventarisieren wünschen, ob und welche Sachen sich bei Componenta befinden, dann sollen Sie dies beim Insolvenzverwalter melden, wonach Sie über die Möglichkeiten dazu auf dem Laufenden gehalten werden.
Sie werden allerdings gebeten, den Insolvenzverwalter so schnell wie möglich über die von Ihnen gelieferten Sachen zu informieren. Sie sollen dabei auch einen Beweis mitschicken, aus dem Ihr Eigentumsrecht hervorgeht. Denken Sie hierbei an Rechnungen, Auftragsbestätigungen, Verkaufsverträge, allgemeine Geschäftsbedingungen usw.
5. Werden laufende Aufträge zu Ende geführt?
In der kommenden Zeit wird der Insolvenzverwalter beurteilen, ob er laufende Aufträge zu Ende führen kann und will. Dies hängt von diversen Faktoren ab. Der Insolvenzverwalter wird hierüber Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Die Geschäftsführung von Componenta (wie auch ihr Personal) ist übrigens nicht berechtigt, ohne Mitwirkung, Ermächtigung oder Beistand des Insolvenzverwalters neue Verpflichtungen einzugehen.
6. Kann ich die in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer schon vom Finanzamt zurückfordern?
Vorauszusetzen ist, dass der Insolvenzverwalter Sie darüber nicht beraten kann. In diesem Moment ist nicht gewiss, ob Ihre Forderung (teilweise) beglichen werden kann. Aus diesem Grund wird der Insolvenzverwalter Ihnen in diesem Stadium keine schriftliche Erklärung verschaffen, aus der hervorgeht, dass Ihre Forderung nicht eintreibbar ist. Sie erhalten automatisch eine Nachricht, wenn klar wird, ob der in der Insolvenz realisierte Ertrag dem Insolvenzverwalter ermöglicht, Ihnen eine Auszahlung zu machen.