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Gesetzesänderung
Aufgrund einer Gesetzesänderung, die in den Niederlanden am 29. November 2014 in Kraft getreten ist, müssen Parkplatzregelungen künftig in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden. Früher wurden diese häufig in den Bauvorschriften der Gemeinde aufgeführt. Jedoch ist die gesetzliche Grundlage für den Erlass von Vorschriften städtebaulicher Art – worunter die Parkplatzregelung fällt – in den Bauvorschriften der Gemeinde aufgrund der Gesetzesnovelle „Reparatiewet BZK“ entfallen. Diese gesetzliche Grundlage war in Artikel 8, Abs. 5, des niederländischen Wohnungsbaugesetzes aufgenommen worden, der bestimmte, dass die Bauverordnung Vorschriften städtebaulicher Art beinhalten kann. Das Ziel der Gesetzesnovelle besteht darin, dass die Parkplatzregelung künftig in dem für das entsprechende Gebiet geltenden Flächennutzungsplan festgelegt wird.

Zudem wurde Artikel 3.1.2 des Raumordnungserlasses, im Niederländischen „Besluit ruimtelijke ordening“  (im Folgenden „Bro“), angepasst. In Artikel 3.1.2 Abs. 2 wird unter Bro geregelt, dass ein Flächennutzungsplan zugunsten der Raumordnung Regeln beinhalten kann, für deren Auslegung eine zuständige Behörde die entsprechenden Verwaltungsvorschriften anwenden kann. Durch die Änderung des Artikels 3.1.2 im Bro kann eine Regelung zum Parken im Flächennutzungsplan aufgenommen werden, ohne die Parkplatzregelung konkret festzulegen oder integral im Flächennutzungsplan aufzunehmen. In der Politik kann die Regelung dann weiter ausgearbeitet werden.

Was bedeutet das konkret für Flächennutzungspläne?
Der neue Artikel 133 im niederländischen Wohnungsbaugesetz regelt das Übergangsrecht. Für bestehende Flächennutzungspläne gilt bis zum 1. Juli 2018 eine Übergangsfrist. Nach dem 1. Juli 2018 verfallen die städtebaulichen Bestimmungen in der kommunalen Bauverordnung. Für die Flächennutzungspläne muss also rechtzeitig, das heißt vor dem 1. Juli 2018, ein sogenannter „übergreifender Flächennutzungsplan“ beschlossen werden. Ein übergreifender Flächennutzungsplan revidiert im Hinblick auf die Parkplatzsituation alle bestehenden Flächennutzungspläne.

Für neue Flächennutzungspläne, die nach dem 29. November 2014 erlassen wurden, entfällt die Parkplatzbestimmung aus der Bauverordnung direkt. In diese Flächennutzungspläne muss deshalb eine neue Regelung bezüglich der Parkplatzsituation aufgenommen werden. Wurde eine solche Regelung nicht aufgenommen, können die Parkplatznormen beim Antrag einer Umweltgenehmigung nicht geprüft werden.

Was muss in den neuen Flächennutzungsplänen geregelt werden?
Es ist nicht so, dass die Parkplatzregelung integral in die Flächennutzungspläne aufgenommen werden muss. Es genügt, dass in den Planungsvorschriften aufgenommen wird, dass ausreichend Parkplätze im Hinblick auf die neue Bestimmung/Funktion realisiert werden müssen. Was unter „ausreichend“ zu verstehen ist, kann mithilfe der Verwaltungsvorschriften näher ausgeführt werden. Es ist dann jedoch wichtig, dass die Gemeinde über eine Verwaltungsvorschrift bezüglich der Parkplatzsituation verfügt, die gegebenenfalls angewendet werden kann. Außerdem kann der Entschluss gefasst werden, auf die sogenannten CROW-Normen (CROW ist ein Informationszentrum für Verkehr, Transport und Infrastruktur) zu verweisen, obwohl diese weniger Rechtssicherheit bieten.

Zusammenfassung
Für niederländische Gemeinden ist es wichtig zu prüfen, ob eine Parkplatzregelung in den Flächennutzungsplan, der aktuell vorbereitet wird, aufgenommen wurde. Für bestehende Flächennutzungspläne, die bis zum 1. Juli 2018 noch nicht aktualisiert werden müssen und keine Parkplatzregelung enthalten, muss vom Gemeinderat rechtzeitig – also vor dem 1. Juli 2018 – ein übergreifender Flächennutzungsplan verabschiedet werden.