Personaleinsatz

Das Team Food und Agri unterstützt Sie auch bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Wir wissen, dass die Food- und Agribranche Unternehmen viel abverlangt, weil sie dynamisch und zumeist jahreszeitabhängig ist. Die Betriebsführung in dieser Branche muss daher oft flexibel sein.

Flexibilität ist auch im Hinblick auf den Personaleinsatz wichtig. So ist etwa ein Teil der Unternehmen in der Branche stark von saisonalen Einflüssen abhängig. Dadurch schwankt auch das Arbeitsaufkommen und ist ein flexibler Einsatz von Arbeitskräften unabdingbar. Diesem schwankenden Personalbedarf kann auf unterschiedliche Weise entsprochen werden. Dabei können sich auch Fragen ergeben: Können Abrufkräfte, Zeitarbeitskräfte oder „Saisonkräfte“ eingesetzt werden? Darf ich eine Jahresarbeitszeitregelung anwenden? Hat mein Personal Anspruch auf Zuschläge?

Das Arbeitsrecht endet nicht an nationalen Grenzen. Auch dies wirft in der Praxis viele Fragen auf: Darf ich ausländische Arbeitskräfte zeitweise in den Niederlanden beschäftigen? Und wenn ja, in welcher Form? Welche gesetzlichen Regelungen gelten hierfür? Was bedeutet es, mit Grenzgängern zu arbeiten?

Wie können wir Ihnen behilflich sein?

Unser Team Food und Agri verfügt über umfassende Sachkunde auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Wir bietet Ihnen daher in allen Fragen zum flexiblen Personaleinsatz und zu den geltenden Arbeitsbedingungen in der Branche praxisorientierte, individuelle Beratung und entwickeln gemeinsam mit Ihnen Lösungen.