Wenn ein Bebauungsplan (Bestemmingsplan) verschiedene Entwicklungen ermöglicht, kann es sein, dass die eine Entwicklung zu einer Zunahme und die andere Entwicklung zu einer Abnahme der Stickstoffdeposition führt. Die Abteilung Verwaltungsrechtsprechung des Raad van State (das höchste Verwaltungsgericht in den Niederlanden, im Folgenden: „die Abteilung Verwaltungsrechtsprechung“) hat kürzlich entschieden, dass diese Zu- und Abnahmen nur gegeneinander aufgerechnet werden dürfen, wenn die verschiedenen Entwicklungen, die die Ursache dafür bilden, als ein einziges Projekt anzusehen sind. Dabei ist nicht entscheidend, dass sich die verschiedenen Entwicklungen in der Nähe voneinander oder innerhalb derselben Plangrenzen abspielen. Zwischen den Entwicklungen muss ein solcher räumlicher Zusammenhang bestehen, dass von einer einzigen räumlichen Entwicklung auszugehen ist. In diesem Blog gehen wir näher auf diese Entscheidung der Abteilung Verwaltungsrechtsprechung und die Folgen für die Praxis ein.
Die Gemeinde rechnet die Zu- und Abnahmen der Stickstoffdeposition gegeneinander auf.
Bei der Verabschiedung eines Bestemmingsplans sind die Folgen dieses Plans und die damit verbundenen Stickstoffdeposition für Natura 2000-Gebiete zu beschreiben. Dies kann durch die Durchführung einer Vorprüfung und durch eine (darauf folgende und intensivere) Prüfung auf Verträglichkeit erfolgen.
In dieser Entscheidung geht es um die Verabschiedung eines Bestemmingsplans durch die Gemeinde Steenwijkerland, die zwei Entwicklungen ermöglicht: (1) die intensivere Nutzung einer Be- und Entladerampe (2) die Änderung der Nutzung einer Mühle von einer Wohnfunktion zu einer Bürofunktion. Die intensivere Nutzung der Be- und Entladerampe sorgt für eine Zunahme der Stickstoffdeposition und die Funktionsänderung der Mühle zu einer Abnahme. Die Gemeinde hat die Folgen des Bestemmingsplans für das Natura 2000-Gebiet „De Wieden“ im Rahmen einer Vorprüfung dargestellt. Dabei kam die Gemeinde zu dem Schluss, dass die Zu- und Abnahmen gegeneinander aufgerechnet werden konnten (dies wird auch „interne Saldierung“ genannt), so dass der Bestemmingsplan per Saldo nicht zu einer Zunahme der Stickstoffdeposition führen würde.
Eine interne Saldierung ist nur bei einem Plan mit nur einer einzigen räumlichen Entwicklung erlaubt.
Die Abteilung Verwaltungsrechtsprechung urteilt, dass die Gemeinde nicht ordnungsgemäß gehandelt habe. Die Be- und Entladerampe und die Mühle lägen zwar innerhalb derselben Plangrenzen, aber das bedeute nicht, dass die Zu- und Abnahme beider Entwicklungen gegeneinander aufgerechnet werden durften. Dazu müsse nämlich ein solcher räumlicher Zusammenhang zwischen den beiden Entwicklungen bestehen, dass von einer einzigen räumlichen Entwicklung auszugehen ist. Ein solcher Zusammenhang liege nicht vor, so dass die Gemeinde für jede gesonderte Entwicklung die Folgen der Stickstoffdeposition hätte aufzeigen müssen. Eine Vorprüfung reichte hier nicht aus. In diesem Fall bestand die Verpflichtung, auch eine Prüfung auf Verträglichkeit zu erstellen.
Fazit
Sie sollten sorgfältig prüfen, ob Ihr Plan mehrere Entwicklungen ermöglicht und ob zwischen diesen Entwicklungen ein solcher räumlicher Zusammenhang besteht, dass es sich um eine einzige räumliche Entwicklung handelt. Es reicht nicht aus, dass die verschiedenen Entwicklungen innerhalb derselben Plangrenzen stattfinden. Wenn es eine einzige räumliche Entwicklung gibt, können die Zu- und Abnahmen bei der Stickstoffdeposition in Ihrem Plan gegeneinander aufgerechnet werden. Die Folgen Ihres Plans für Natura 2000-Gebiete können dann im Wege einer Vorprüfung aufgezeigt werden. Wenn es mehrere Entwicklungen gibt, bei denen die eine zu einer Zunahme und die andere zu einer Abnahme der Stickstoffdeposition führt, ist eine gegenseitige Aufrechnung dieser Zu- und Abnahmen nicht möglich. In diesem Fall ist darüber hinaus eine Prüfung auf Verträglichkeit vorzunehmen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihr Projekt mehr Zeit in Anspruch nimmt, weil Sie prüfen (lassen) müssen, wie viele räumliche Entwicklungen der Plan ermöglicht.
Wenn Sie Fragen haben, sich beraten lassen möchten oder weitere Informationen zu diesem Thema wünschen, wenden Sie sich bitte an Anouk Hofman oder Guus Verhaegh vom Team Verwaltungsrecht.