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Sie haben noch keinen Vertreter in der EU? Dann riskieren Sie eine hohe Geldbuße! 

Die niederländische Datenschutzbehörde (Autoriteit Persoonsgegevens) hat dem kanadischen Unternehmen Locatefamily.com im Dezember 2020 eine Geldbuße in Höhe von 525.000 Euro auferlegt, weil es keinen Vertreter in der Europäischen Union (EU) hat. Neben dem Bußgeld wurde ein Zwangsgeld in Höhe von 20.000 Euro je zwei Wochen auferlegt, in denen Locatefamily.com keinen Vertreter in der EU benennen sollte. 

Sie möchten wissen, ob Sie Ihre Pflicht zur Ernennung eines Vertreters in der EU erfüllen? Im folgenden Blogbeitrag erläutern wir, unter welchen Umständen Sie verpflichtet sind, einen Vertreter in der EU zu benennen. 

Überblick  

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt nicht nur für in der EU ansässige Verantwortliche und Auftragsverarbeiter. Die DSGVO kann auch für Unternehmen oder Organisationen außerhalb der EU gelten. Dies ist der Fall, wenn eine Organisation Daten von betroffenen Personen aus der EU verarbeitet und die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren oder Dienstleistungen oder der Dokumentation des Verhaltens betroffener Personen steht. 

In diesem Fall muss die betreffende Organisation einen Vertreter in der EU benennen. Dieser Vertreter vertritt die Organisation im Bereich des Datenschutzes und ist Ansprechpartner für alle Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen in der EU. Beispielsweise können sich betroffene Personen an den Vertreter in der EU wenden und beantragen, dass personenbezogene Daten gelöscht werden. 

Die Pflicht zur Benennung eines Vertreters in der EU gilt seit dem Brexit auch für Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich. Seit dem 1. Januar 2021 gilt das Vereinigte Königreich als Drittland. Dies bedeutet, dass Organisationen und Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich seit diesem Datum einen Vertreter in der EU benennen müssen. 

Was hatte Locatefamily.com falsch gemacht? 

Locatefamily.com ist ein Unternehmen, das personenbezogene Daten in einer Online-Datenbank sammelt, damit Menschen mit Familienmitgliedern oder Freunden in Kontakt treten können, die sie aus den Augen verloren haben. In vielen Fällen sind die betroffenen Personen, deren Daten veröffentlicht werden, nicht darüber informiert, dass ihre Daten in die Datenbank aufgenommen wurden, und haben dazu nicht ihre Zustimmung erteilt.  

Da Locatefamily.com keinen Vertreter in der EU benannt hatte, war es für die betroffenen Personen in der EU – darunter etwa 700.000 Niederländerinnen und Niederländer – sehr schwierig herauszufinden, an wen sie mögliche Löschungsanträge richten konnten. Dies führte EU-weit zu zahlreichen Beschwerden bei den Aufsichtsbehörden. Nach Untersuchung des Falls hat die niederländische Datenschutzbehörde Locatefamily.com eine Geldbuße in Höhe von 525.000 Euro sowie ein Zwangsgeld in Höhe von bis zu 120.000 Euro auferlegt. 

Ausblick 

Das gegen Locatefamily.com verhängte Bußgeld zeigt, dass die niederländische Datenschutzbehörde die Nichtbenennung eines Vertreters in der EU als schwerwiegenden Verstoß gegen die DSGVO bewertet. Um Bußgelder zu vermeiden, sollten Organisationen aus Drittländern prüfen, ob sie diesbezüglich ihre Pflichten erfüllen. 

Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz außerhalb der EU hat und Sie auch noch keinen Vertreter benannt haben, hilft Boels Zanders Ihnen gerne weiter. Wir können im Namen Ihrer Organisation in der EU als Vertreter sowie als Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen in den Mitgliedstaaten fungieren. 

Sie möchten mehr darüber erfahren, wie wir Ihrem Unternehmen weiterhelfen können? Dann wenden Sie sich bitte an Monique Schreurs oder eine andere Kollegin oder einen anderen Kollegen aus dem Team Datenschutz

 

Juli 2021