Unternehmen investieren in die Gewinnung, Entwicklung und Anwendung von Know-how und Informationen, die beiden Kernelemente der wissensbasierten Wirtschaft, die Wettbewerbsvorteile versprechen. Unternehmen bedienen sich unterschiedlicher Mittel, um die Ergebnisse Ihrer mit Innovation verbundenen Aktivitäten zu schützen. Beispiele für solche Mittel sind Geistige Eigentumsrechte wie Patente, Rechte an Designzeichnungen und Modellen oder das Autorenrecht. Ein anderes Mittel ist der Schutz des Zugangs zu den Informationen, die für das Unternehmen wertvoll sind, der Allgemeinheit aber nicht bekannt sind. Dieses wertvolle Know-how, das nicht offengelegt werden und vertraulich bleiben soll, wird auch als Betriebsgeheimnis oder Geschäftsgeheimnis bezeichnet.
Im Jahr 2016 hat der Rat der Europäischen Union eine Richtlinie über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (im Folgenden: „die Richtlinie“) zum Schutz von Betriebsgeheimnissen verabschiedet. Die Richtlinie muss spätestens bis zum 9. Juni 2018 von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in nationale Gesetzgebung umgewandelt werden.
Was ist gemäß der Richtlinie ein Geschäftsgeheimnis? Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die nicht allgemein bekannt ist, und die für Personen, die sich normalerweise in dem Unternehmen mit der entsprechenden Art von Information befassen, nicht leicht zugänglich ist. Die Information muss einen Handelswert besitzen, da sie geheim ist. Zudem wird diese Information von der Person, die darüber verfügt, mithilfe bestimmter Maßnahmen geheim gehalten.
Die Aneignung eines Geschäftsgeheimnisses ohne Zustimmung gilt als rechtswidrig, wenn die Aneignung durch unbefugten Zugang erfolgt oder durch das unbefugte Kopieren von Betriebsgeheimnissen. Die Nutzung oder Offenlegung eines Betriebsgeheimnisses gilt als rechtswidrig, wenn eine Person das Geschäftsgeheimnis auf unrechtmäßige Weise erhalten hat, es gegen die Geheimhaltungserklärung oder gegen eine vertragliche oder andere Verpflichtung verstößt, die die Einschränkung der Nutzung des Betriebsgeheimnisses regelt.
Die Richtlinie verpflichtet die europäischen Mitgliedsstaaten dazu, Maßnahmen, Verfahren und Rechtsmittel festzulegen, um den rechtswidrigen Erhalt oder die Offenlegung von Betriebsgeheimissen zu vermeiden bzw. für diese Fälle Schadensersatzregelungen zu erlassen.
Infolge der Richtlinie können Mitgliedsstaaten die Schadensersatzansprüche, die Arbeitgeber gegenüber Arbeitnehmern im Falle einer rechtswidrigen Aneignung, Nutzung oder Offenlegung von einem Geschäftsgeheimnis haben, beschränken, falls die Arbeitnehmer ohne Vorsatz gehandelt haben. Angesichts des derzeit gültigen Arbeitsrechts ist zu erwarten, dass die Niederlande eine solche Bestimmung aufnehmen werden. Es passt zur Struktur des niederländischen Arbeitsrechts und schließt an ein Grundprinzip des Arbeitsrechts an, nämlich den Schutz des Arbeitnehmers.
Es ist für Arbeitgeber deshalb wichtig, deutliche Vereinbarungen mit den Arbeitnehmern zu schließen hinsichtlich der Frage, welche Information als Geschäftsgeheimnis gilt, und Maßnahmen zu ergreifen, um diese Geschäftsgeheimnisse zu schützen. Zudem muss eindeutig geregelt werden, welche Arbeitnehmer Zugang zu Geschäftsgeheimnissen erhalten. Falls ein Arbeitgeber diesbezüglich eine Geheimhaltungsvereinbarung mit einem Arbeitnehmer abschließt, und der Arbeitnehmer hiergegen verstößt, gilt dieser Verstoß gemäß der Richtlinie als rechtswidrig. Ein weniger weitgehendes Mittel als der Geheimhaltungsvertrag zum Schutz vor der Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen ist die Aufnahme einer Geheimhaltungsklausel im Arbeitsvertrag mit einer Sanktionierung in Form einer Bußgeldklausel bei Verstößen dagegen. Die Geheimhaltungsklausel gibt dem Arbeitnehmer ein deutliches Signal, dass nicht jede Information, die der Arbeitnehmer innerhalb des Unternehmens erlangt, ohne weiteres offengelegt werden darf.
Kurzum, Sie als Arbeitgeber sind gut beraten, eine Geheimhaltungsklausel mit Bußgeldklausel in den Arbeitsvertrag mit Ihrem Arbeitnehmer aufzunehmen.
Falls Sie Fragen zu dem vorliegenden Thema haben, können Sie mit unsere Spezialisten in den Bereichen Arbeitsrecht und geistiges Eigentum aufnehmen.