Staatliche Aufsicht und (Umwelt-)Genehmigungen

Zur Aufnahme eines (landwirtschaftlichen) Betriebs sind in den Niederlanden in der Regel verschiedene Genehmigungen und Erlaubnisse erforderlich. Dazu zählen zum Beispiel

  • eine Umweltgenehmigung für die Viehhaltung (die sog. omgevingsvergunning voor een inrichting, also eine Umgebungsgenehmigung für eine Betriebsstätte),
  • eine Baugenehmigung für den Bau von Ställen (die sog. omgevingsvergunning voor het bouwen, also eine Umgebungsgenehmigung für den Bau),
  • eine Umweltmeldung (milieumelding) für die Veränderung des Betriebs,
  • eine Naturgenehmigung (natuurvergunning) in Bezug auf Stickstoffemissionen.

Der Staat führt Aufsicht darüber, dass die erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse vorliegen und geltendes Recht eingehalten wird. Mit der Aufsicht betraut sind z. B. die niederländische Lebensmittel- und Warenaufsichtsbehörde (NVWA), die über die Einhaltung des Lebensmittelrechts wacht, oder die Magistrate, die sicherstellen, dass nicht gegen den vor Ort geltenden Flächennutzungsplan (bestemmingsplan) verstoßen wird.

Im Falle eines Rechts- oder Regelverstoßes ergreift die Aufsicht führende Stelle Maßnahmen zur Durchsetzung geltender Gesetze und Vorschriften, z. B. durch Androhung von Verwaltungszwang oder eines Zwangsgelds.

Verwaltungszwang bedeutet, dass eine Frist zur Beendigung des Verstoßes eingeräumt wird. Geschieht dies nicht innerhalb der gesetzten Frist, beendet der Staat den Verstoß. Die Kosten dafür können von der Person, die den Verstoß begangen hat, eingefordert werden.

Wird ein Zwangsgeld angedroht, wird ebenfalls eine Frist für die Beendigung des Verstoßes gesetzt. Geschieht dies nicht innerhalb der gesetzten Frist, muss die Person, die den Verstoß begangen hat, über den Zeitraum, in dem der Verstoß andauert, ein Zwangsgeld zahlen.

Wie können wir Ihnen behilflich sein?

Das Team Food und Agri kann Ihnen bei der Beurteilung helfen, welche Genehmigungen und Erlaubnisse Sie für Ihr Unternehmen benötigen und welche Vorschriften für Ihr Unternehmen gelten. Bei Bedarf unterstützen wir Sie auch in Verfahren der Rechtsdurchsetzung.