Staatshaftung

Manchmal kommt es vor, dass Schaden durch Handeln oder Entscheidungen von Behörden entsteht. Das können zum Beispiel Umsatzschäden sein, wenn die Zufahrt zu einem Unternehmen aufgrund von Straßenbauarbeiten behindert wird, oder die Wertminderung eines Grundstücks durch einen neuen Flächennutzungsplan. In bestimmten Fällen ist es möglich, bei der betreffenden Behörde einen Anspruch auf Schadenersatz im Sinne eines Nachteilsausgleichs geltend zu machen.

Wie können wir Ihnen behilflich sein?

Das Team Food und Agri prüft für Sie, inwieweit Sie in bestimmten Fällen gegen den Staat Anspruch auf Schadenersatz haben.