Gestern hat die Rechtbank (vgl. Landgericht) Amsterdam ein Urteil in der Rechtssache gegen die Lieferplattform Deliveroo erlassen. Das Verfahren war von einem Studenten eingeleitet worden, der als Selbständiger ohne Personal für Deliveroo arbeitete. Der Student erklärte in dem Verfahren, dass er kein Selbständiger, sondern faktisch ein Arbeitnehmer sei und daher den Schutz erhalten müsse, der zur Position eines Arbeitnehmers gehöre.
Das Gericht kam allerdings zu einem anderen Urteil. Das Gericht gelangte zu der Schlussfolgerung, dass der Student ein Selbständiger ohne Personal und kein Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes ist. Das Gericht zog dabei in Erwägung, dass der Student seine eigenen Arbeitszeiten bestimmen darf und dass es ihm frei steht, Aufträge abzulehnen. Ferner steht es dem Student frei, sich bei einem Konkurrenten von Deliveroo einstellen zu lassen. Dass Deliveroo bestimmte Anforderungen an die Leistung der Arbeiten stellt und dabei bestimmte Anweisungen erteilt hat, bedeutet nicht automatisch, dass das Unternehmen als Arbeitgeber zu betrachten ist.
Folgen für das Arbeitsrecht
In einem aktuellen Artikel haben wir die arbeitsrechtliche Diskussion, die in dieser Sache im Hintergrund eine Rolle spielt, bereits besprochen. Darin wurde dargelegt, dass das Arbeitsrecht noch keine Definition von Plattform-Arbeiten enthält. Das Gericht bestätigt in dem Urteil das Fehlen einer gesetzlichen Regelung für Plattform-Arbeiten. Das Gericht hält es nicht für notwendig, auf die arbeitsrechtliche Diskussion in Bezug auf Plattform-Arbeiten einzugehen. Der Gesetzgeber ist am Zug, wenn er es für unerwünscht hält, dass Plattformen wie Deliveroo Dienste wie die in dieser Sache anbieten.
Dass dieses Urteil in den Medien und der Politik viel Aufmerksamkeit erhält, ist nicht überraschend. In den Niederlanden gab es noch keine vergleichbaren Fälle, in denen ein Gericht Plattform-Arbeiten in einem arbeitsrechtlichen Rahmen beurteilt hat. Sowohl in der Rechtsliteratur als auch in der Politik besteht Uneinigkeit über diese Frage. Die Folge ist nun, dass Plattformen wie Deliveroo die vorläufige Bestätigung erhalten haben, dass das zugrunde gelegte Geschäftsmodell in den Niederlanden rechtlich zulässig ist. Die Sache ist aber noch nicht endgültig entschieden. Der betroffene Student überlegt, Berufung einzulegen.
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