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Die Europäische Union (EU) und die Vereinigten Staaten (USA) führen schon seit einigen Jahren miteinander Verhandlungen über ein Abkommen zum Schutz personenbezogener Daten europäischer Bürger in den USA.

Seit 2016 ist das sog. „EU-US Privacy Shield“ in Kraft. Das Abkommen ist die Nachfolgeregelung des „Safe Harbor-Abkommens“, das von europäischen Gerichten für die Bürger der EU als unzureichend sicher eingestuft wurde.

Das ‚neue‘ Abkommen soll gewährleisten, dass personenbezogene Daten von EU-Bürgern ausreichend geschützt werden, wenn sie in den USA gespeichert werden. In dem Abkommen ist beschrieben, wie Unternehmen in den USA mit den personenbezogenen Daten von EU-Bürgern umgehen müssen. So ist es zum Beispiel nicht ohne weiteres gestattet, EU-Daten amerikanischen Ermittlungsbehörden auszuhändigen. Europäische Bürger erhalten ferner das Recht, Beschwerde einzureichen, wenn sie der Meinung sind, dass ihre personenbezogenen Daten nicht hinreichend geschützt werden.

Es gibt Anzeichen dafür, dass die USA das Abkommen nicht (umfassend) befolgen. So hätte das US-amerikanische Wirtschaftsministerium unter anderem einen Ombudsmann anstellen müssen, um Beschwerden von EU-Bürgern in Behandlung nehmen zu können, doch dies ist zwei Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens immer noch nicht geschehen.

Darum hat die EU kürzlich beschlossen, das Privacy-Shield-Abkommen mit den USA auszusetzen, wenn die USA nicht vor dem 1. Oktober 2018 die von ihr verlangten Voraussetzungen für den Datenschutz erfüllen. Schlimmstenfalls wird das Abkommen mit den USA aufgekündigt. Die EU ist der Auffassung, die jüngsten Datenmissbrauchskandale zeigten, dass es in den USA an einem Schutz personenbezogener Daten mangelt. Man denke in diesem Zusammenhang nur an den Facebook/Cambridge-Analytica-Skandal, bei dem die Daten von fast 87 Millionen Facebook-Nutzern missbraucht wurden, unter anderem ca. 2,7 Millionen Daten von EU-Bürgern. Amerikanische Unternehmen müssen strenger und schneller eingreifen, wenn Daten nicht korrekt verarbeitet werden, so das Europäische Parlament.

In Kürze findet eine Evaluation vom EU-US Privacy Shield statt. Es bleibt abzuwarten, ob die USA die von der EU verlangten Voraussetzungen erfüllen. Sollte dies nicht der Fall sein und wird das Abkommen aufgekündigt, wird dies zweifellos zu einer chaotischen Situation führen, für die bislang noch keine Patentlösung in Sicht ist.

Sollten Sie anlässlich dieses Artikels noch Fragen haben oder Ratschläge allgemeiner Art über den Umgang mit personenbezogenen Daten beziehungsweise über die DSGVO benötigen. Bitte kontaktieren Sie uns, gerne besprechen wir Ihre Fragen mit Ihnen.