Die gegenwärtige gesetzliche Regelung für die niederländischen Gesellschaftsformen „Maatschap“ (Gesellschaft), „Vennootschap onder firma VOF“ (vergleichbar mit der deutschen Gesellschaft Bürgerlichen Rechts, GbR) und „Commanditaire vennootschap, CV” (Kommanditgesellschaft) – 1838 verabschiedet! – ist in großen Teilen veraltet. Wer sich in dieses Thema vertiefen will, muss in unterschiedliche Gesetze und zahllose Urteile eintauchen.
Die Arbeitsgruppe Personengesellschaft, die aus Juristen und Steuerfachleuten aus Praxis, Wissenschaft und Unternehmen besteht, hat dem Minister für Sicherheit und Justiz einen Vorschlag für ein neues Gesetz unterbreitet. Es wird erwartet, dass der Minister den Vorschlag übernimmt und als Gesetzesinitiative in der Zweiten Kammer einbringt. Eine vergleichbare, aber noch radikalere Initiative, ist vor einigen Jahren kurz vorm Ziel gescheitert. Wenn man den ersten Reaktionen aus der Justiz Glauben schenken kann, hat dieser Vorschlag eine größere Erfolgschance.
Der Plan sieht vor, dass die vertrauten Konstrukte „Maatschap“, VOF und CV bestehen bleiben. Sie sollen jedoch Rechtspersönlichkeit erhalten, was zurzeit noch nicht der Fall ist. Dadurch können solchen Personengesellschaften beispielsweise juristische Besitzer einer Immobilie werden, sind Fusionen oder Teilungen möglich und wird es leichter, eine „Maatschap“, VOF oder CV in eine B.V. (vergleichbar mit der deutschen GmbH) umzuwandeln. Daneben soll die Aufnahme bzw. der Austritt von Gesellschaftern erleichtert werden.
Kurzum, es stehen einige interessante Änderungen bevor. Möchten Sie Näheres zu diesem Thema erfahren? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Team Fusionen & Übernahmen auf.